
Pickerl Überprüfung
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden (sogenannte § 57a-Begutachtung). Wir überprüen, ob Ihr Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht.